NiSV

G E R M A N   L A S E R   M A N U F A C T U R Y

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NiSV Hinweise

NiSV Fachkundeschulungen werden aufgrund der geforderten Unabhängigkeit zwischen Geräteherstellern und Schulungsträger nach NISV Verordnung nicht durch unser Unternehmen angeboten.


Es gibt eine ganze Reihe an seriösen und unseriösen NiSV Fachkundeanbietern, die wir für unseren Kunden (und potenziellen Kunden) kostenfrei auf Eignung entsprechend unseren Branchenerfahrungen bewerten, damit Ihnen teure und negativen Erfahrungen erspart bleiben.

Es gilt zu beachten, dass eine Schulung oder eine Aktualisierungsschulung im Sinne von § 4 Absatz 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 12. Juni 2023 nur dann als geeignet gilt, wenn der Schulungsanbieter durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 4a Absatz 2 anerkannt ist.

Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn 1. der Schulungsanbieter über eine ordnungsgemäße Schulungsorganisation verfügt, 2. die angebotenen Schulungen die Anforderungen an die Inhalte der Fachkunde nach § 4 Absatz 2 und Anlage 3 erfüllen, 3. die angebotenen Schulungen die Anforderungen an Umfang und Strukturierung nach Anlage 3 erfüllen.


Jeder Schüler sollte im eigenen Interesse vor einer Buchung sich die Anerkennung des Fachkundeanbieters zwingend zeigen lassen und dessen Anerkennung auf der Internetpräsenz der jeweiligen Personenzertifizierungsstelle gegenprüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

In der Regel sind alle Anerkannten Schulungsträger auf der Internetpräsenz der Personenzertifizierungsstelle transparent aufgelistet.


Detaillierte Informationen zur NiSV Fachkunde stellt das BMUV auf seiner Interpräsenz zur Verfügung:


Link zum BMUV: https://www.bmuv.de/


Thema Laserschutzbeauftrageter nach Tros und OStrV

Auch hören wir immer wieder, dass Kurse zum Laserschutzbeauftrageten an Schüler verkauft werden, unter dem Vorwand dass sie als Grundvoraussetzunge zum Betrieb der einer Laser Anlage entsprechend TROS und OStrV notwendig wären und ein Verstoß mit Strafen behaftest wäre.


Eine Laserschutzbeauftragenschulung ist nur erforderlich wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt.

OStrV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV

Laserschutzbeauftragten Schulung nach OStrV und TROSNiSV Hinweise

Leider hören wir immer wieder, dass Kurse zum Laserschutzbeauftrageten an Schüler verkauft werden, unter dem Vorwand dass sie als Grundvoraussetzunge zum Betrieb der einer Laser Anlage entsprechend TROS und OStrV notwendig wären und ein Verstoß mit Strafen behaftest wäre.

Dabei wird sich auf § 5 OStrV und TROS gestützt:

  • jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzt, muss einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen.


Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung bezieht sich auf den Arbeitsschutz den Arbeitgeber zum Schutz Ihrer Beschäftigten gewährleisten müssen.

Siehe dazu: Link zur Verordnung OStrV


  • Demnach ist eine Laserschutzbeauftragenschulung oder die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftrageten ist nach OStrV nur erforderlich, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt.
  • Kleinbetriebe ohne Beschäftigte müssen demnach keinen Laserschutzbeauftragen haben.


Um den eigenen Schutz, den Schutz der Kunden (Patienten) sowie den Schutz Dritter gewährlisten zu können, empfehlen wir trotz allem die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten oder einen Kurs zum Laserschutzbeauftragten.


Bei Fragen oder Zweifeln können die jeweiligen Behörden für Arbeitsschutz kontaktiert werden.

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