AGB
Allgemeine Lieferbedingungen Nr. 2 der Firma H A I R C L E A N Einzelunternehmen Yeliz Uskaner
Stand: 30. November 2021
1. Geltungsbereich
a. Diese Lieferbedingungen gelten für alle mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge, Lieferungen und auch
sonstigen Leistungen, einschließlich etwaiger Beratungsleistungen ausschließlich im
kaufmännischen/gewerblichen Verkehr.
b. Den Einkaufsbedingungen des Kunden/Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a. Angebote des Verkäufers sind immer freibleibend, Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden
erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Maßgebend ist insoweit der schriftliche
Kaufvertrag zwischen Verkäufer und dem Kunden.
b. Soweit Angestellte oder Vertreter mündliche Nebenabreden mit dem Kunden/Käufer treffen sollten oder sonstige
Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese immer der
schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
c. Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung der Verkäuferin unbeschränkt oder nach außen hin
unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
d. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie etwa Beschreibungen, Abbildungen sowie Gewichts und
Maßangaben sind - soweit nicht anders vereinbart - nur annähernd maßgebend.
e. Die Geräte/Waren werden ausschließlich an Käufer/Kunden verkauft, die diese fachmännisch bedienen
und anwenden können. Der Käufer/Kunde erklärt insoweit, eine ordnungsgemäße Bedienung zu gewährleisten.
Die Hinweise der der Ware beigefügten Bedienungsanleitung sind Bestandteil der Ware und unbedingt zu
beachten, um Schäden – auch Folgeschäden – durch fehlerhafte Bedienung zu vermeiden. Für Schäden –
auch Folgeschäden – durch fehlerhafte Bedienung wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
a. Der Ablauf bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur
Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt
nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bezeichnet hat.
Maßgebend ist insoweit die Vereinbarung im Kaufvertrag.
b. Die Lieferfrist verlängert sich jedoch, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei dem Eintritt höherer
Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat (dies gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der
Verkehrswege) soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und
deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende solcher Hindernisse teilt der Verkäufer dem Kunden/Käufer
umgehend mit. Der Kunde/Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder
innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, hat der Käufer das
Recht, vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferung der Ware erfolgt ansonsten nach Ablauf von 20 Werktagen nach
erfolgter Gutschrift der Anzahlung oder einer Kaution auf dem Konto des Verkäufers. Bei einer Lieferung der
Ware mit anschließender Schulung durch den Verkäufer oder durch eine vom Verkäufer beauftragte Person
erfolgt die Lieferung nach 25 Werktagen. Unabhängig von Punkt b. behält sich der Verkäufer weitere 14 Tage
Lieferfrist vor, falls sich die Lieferung aufgrund von Ursachen, die nicht in den Verschuldensbereich des
Verkäufers fallen, verzögert. Der Käufer/Kunde wird über solche Umstände unverzüglich informiert. Bei höherer
Gewalt oder sonstigen Umständen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Falle
stehen dem Käufer/Kunden die gesetzlichen Ansprüche der Unmöglichkeit zu.
c. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen vereinbarten Vertragspflichten
innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Dies gilt
insbesondere für nicht eingehaltene Zahlungsverpflichtung(en), z.B. im Rahmen einer Anzahlung auf den
Kaufgegenstand.
d. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, als ihn,
seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im Übrigen haftet dieser nach den
gesetzlichen Vorschriften. Hat der Verkäufer danach Schadensersatz zu leisten, so schränkt sich bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch sofern der Vertrag mit
einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der
Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch
Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat der Verkäufer jedoch keinesfalls
einzustehen.
e. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt
unberührt.
4. Versand der Ware, Gefahrübergang, Verpackung
a. Versandmittel und Versandweg(e) sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.
Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Alle Artikel/Waren werden innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und auch in viele Länder der Welt ausgeliefert. Länderspezifische Regelungen –
insbesondere Zollbestimmungen – sind dabei zu beachten.
b. Wird der Versand und/oder die Annahme auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Käufers verzögert
(Annahmeverzug), so lagert die Ware ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht
auch die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c. Die Lieferung erfolgt entweder durch den Verkäufer selbst oder eine von dem Verkäufer beauftragte Spedition.
Eine gewünschte Einweisung und Schulung erfolgt durch den Verkäufer oder einer vom Verkäufer
bevollmächtigten Person. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn
die Auslieferung durch Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt.
d. Die Auslieferung des Gerätes erfolgt in einer speziellen Box (Verpackung), die einen sicheren Transport
gewährleistet. Diese Box/Verpackung hat der Kunde/Käufer für einen eventuell eintretenden Gewährleistungs-
oder Garantiefall sorgsam aufzubewahren und die Ware darin zu versenden.
5. Preis(e) und Zahlung(en)
a. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Der Gesamtpreis inkl. geltender MwSt. wird im Kaufvertrag ausgewiesen.
. c. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, spätestens binnen 30 Tagen nach
Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag
spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Zahlungen für Beratungen, Schulungen und Reparaturen
sind ohne Abzug sofort fällig.
d. Wechsel und Schecks: Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und
ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen
vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den
Gegenwert verfügen kann.
e. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und
gutgeschriebener Wechsel sofort fällig. wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen
bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im
letzteren Falle ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung
entsprechender Sicherheiten (Kautionen) abhängig zu machen.
f. Gerät der Kunde/Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer
berechtigt, die Ware zurückzunehmen, unter Umständen selbst oder durch einen Vertreter den Betrieb des
Kunden/Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung
und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrage dar.
g. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen
im Rückstand befindet.
h. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten
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werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der
Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Kunde/Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn
eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird.
i. Zahlungen dürfen an Angestellte oder Vertreter des Verkäufers nur dann erfolgen, wenn diese eine gültige
Inkasso Vollmacht vorweisen. Andernfalls gilt eine Zahlung nicht als schuldbefreiend.
6. Eigentumsvorbehalt
a. Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren,
die der Kunde/Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer das
Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen, auch ausgleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen
sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der
Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenem.
b. Der Kunde/Käufer hat den Verkäufer über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen
Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die
Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß dem nachfolgenden Buchstaben auf den Verkäufer übergehen.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er ausdrücklich nicht berechtigt.
c. Die Forderungen des Kunden/Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an
den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Wird
die Vorbehaltsware vom Kunden/Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Ware
veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen
verkauften Waren abgetreten.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
a. Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:
Der Kunde/Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und
zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er spätestens innerhalb einer Woche
durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen (Untersuchungs- und Rügepflicht des
Kunden/Käufers). Eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur
unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit stellt keinen Mangel dar.
b. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach der Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware.
c. Erfüllungsort der Nachbesserung ist immer Taunusstein, vor Ort Service ist immer eine freibleibende Wahl des
Verkäufers.
d. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder ein Muster davon zur Verfügung
zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
e. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Reparaturen wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausdrücklich aufgehoben. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass etwaige Siegel gebrochen werden. Natürliche Abnutzung oder natürlicher Verschleiß gilt nicht als Mangel.
Alterung und natürlicher Verschleiß ist insoweit kein Mangel und daher grundsätzlich von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Alterung ist die Gesamtheit aller im Laufe der Zeit in einem Material irreversibel ablaufenden
chemischen und physikalischen Prozesse. Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche
eines festen Körpers, hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt- und/oder Relativbewegung
eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers.
f. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 2 Jahre.
g. Bei gebrauchter Ware und gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistung, sofern nichts anderes vereinbart
ist, 1 Jahr. Ansonsten läuft die Frist jedoch mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
für den Liefergegenstand oder solange und soweit dem Verkäufer selbst entsprechende längere
Gewährleistungsfristen oder weitergehende Ansprüche gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die
Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass
Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen
der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
h. Besondere Bedingungen für eine vertraglich vereinbarte Garantieleistung: Sofern der Verkäufer eine Garantie
gewähren sollte, werden die Garantiebedingungen, d.h. den Inhalt und allen wesentlichen Angaben, die für die
Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich
des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Verkäufers, in dem Vertrag angegeben. Die Garantie
beginnt mit der Lieferung des Gerätes/der Ware und erstreckt sich für das Gerät auf die kostenlose
Instandsetzung und kostenlosem Austausch der von dem Verkäufer als mangelhaft anerkannten Teile sowie den
für die Instandsetzung des Gerätes notwendigen Arbeitslohn. Garantie wird gewährt auf elektrische/elektronische
Bauteile innerhalb des Gerätes sowie Display (Fehlfunktion). Auf Handstücke, Laser- und IPL-, SHR-Handtücke
Glasbruch wird keine Garantie gewährt. Insbesondere wird keine Garantie gewährt bei Schäden von Saphir-
/Kristallglas und Filter im Handstück sowie Displaysprung, da dies kein Herstellungsmangel ist, sondern einen
Schaden darstellt, der auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist. In Ergänzung zu Punkt e. sind
natürliche Abnutzungen und Verschleißteile wie beispielsweise Xenon-Blitzlichtlampe, Laserhandstück, Polster,
Folien, sonstige bewegliche Teile, Schläuche, Kabel, Verschlüsse und mechanische Anschlüsse, etc. von der
Garantiepflicht ausgeschlossen. Die Garantie gilt insoweit für jeden Kunden/Käufer, unabhängig von seinem
Wohnsitz.
i. Die Garantiezeit wird durch Arbeiten, die im Rahmen der vertraglichen Garantie durchgeführt werden, nicht
verlängert. Insbesondere wird durch den Austausch eines Teiles im Rahmen der Garantieleistung die Laufzeit
derselben nicht verlängert. Die vertragliche Garantie über die ausgetauschten Teile endet mit dem Auslaufen der
Garantie des Gerätes. Erforderlich für die Geltendmachung im Garantiefalle ist nur die Typ-Nr. sowie die Serien-
Nr. des Gerätes. Diesbezüglich sind sämtliche Daten zu dem Gerät sowie der aktuelle Garantiestatus bei dem
Verkäufer hinterlegt.
j. Ergänzend zu allen Punkten verliert der Kunde/Käufer seine Gewährleistungs- und ggf.
Garantieansprüche, insbesondere dann, wenn Veränderungen bzw. Softwaremodifikationen oder Umbauten an
dem Gerät vorgenommen wurden, die nicht ausdrücklich von dem Verkäufer genehmigt wurden, wenn
Sicherungssiegel aufgebrochen oder beschädigt wurden, wenn an den Geräten angebrachte Typenschilder
entfernt wurden, wenn eine unsachgemäße Behandlung bzw. eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des
Gerätes, insbesondere durch nicht geschultes Personal, zu erkennen ist, wenn ein Defekt/Mangel auf
vorsätzliche und grob fahrlässige Schadensverursachung des Kunden/Käufers/Benutzers zurückzuführen ist
oder nachweisbar gegen die Vorschriften der Bedienungsanleitung verstoßen wird und insbesondere, wenn der
Impuls- oder Betriebszeitzähler des Gerätes manipuliert und/oder verändert wurde oder der tatsächliche
Impulsstand nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung(en)
a. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den indem vorstehenden Abschnitt getroffenen
Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Kunden/Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß (c.i.c.),
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (p.V.V.) und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Diese
Haftungsbegrenzungen gelten für den Käufer entsprechend. Eventuelle Ansprüche verjähren ein halbes Jahr
nach Empfang der Ware durch den Kunden/Käufer.
b. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
c. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung im Übrigen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sofern fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht für Sach- und/oder Personenschäden auf die
Deckungssumme einer bestehenden Produkthaftungspflichtversicherung beschränkt.
9. Reparaturen
a. Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages gewünscht, so
ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind angemessen zu vergüten, wenn die
Reparatur gleich aus welchen Gründen nicht in Auftrag gegeben wird.
b. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, entscheidet der Verkäufer nach eigenem
Ermessen.
c. Auf die Gewährleistung des Verkäufers finden die Bestimmungen der Ziffern 7 und 8 entsprechend Anwendung.
d. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden/Käufers. Anreisekosten des Verkäufers trägt
immer der Kunde/Käufer.
e. Reparaturrechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wird - sofort fällig ohne Abzug von Skonto.
f. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder
falsche Bedienung durch den Kunden/Käufer verursacht werden. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird,
soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung
des Verkäufers ausgeschlossen (siehe Punkt 7f und g.).
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Ausschluss des UN Kaufrechts
a. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck und
Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist – sofern nichts
anderes vereinbart wird - soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers (derzeit Taunusstein somit
Gerichtsstand Wiesbaden oder Bad-Schwalbach).
b. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht (insbesondere den Vorschriften des BGB und des HGB) unter Ausschluss des UN
Kaufrechts (CISG):
11. Sonstiges
a. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. sind unwirksam.
b. Unsere Geräte werden nach strengen PLM Design-, Software- und Qualitätsvorgaben über unsere EN-ISO zertifizierten Partnerfirmen als Eigenmarke mit den hochwertigsten Bauteilen nach deutschen Qualitätsstandards hergestellt und geprüft. Sie erfüllen die deutschen, europäischen und amerikanischen Normen.
c. Die Verwendung unserer Geräte ohne gültiger CE Kennzeichnung sind nicht erlaubt.
d. Eine Fehlerhafte Inverkehrbringung berechtigt nicht zur Geräterückgabe und bedarf der sofortigen Korrektur des Inverkehrbringers.
e. Die Verwendung unserer Geräte sind im Auslieferungszustand sowie für jegliche kundenseitigen Eigenschulungen ausgeschlossen und bedürfen unserer Freigabe.
f. Der Käufer verpflichtet sich unsere Behandlungstechnikern die in unseren Schulungen vermittelt werden, streng vertraulich zu halten und auch keine Schulungen hierzu ohne unsere Freigabe anzubieten.
g. Der Vertragsparteien sind sich darüber einig, bei Problemen, Unstimmigkeiten oder Unzufriedenheiten in jeglicher Hinsicht miteinander Kontakt aufzunehmen und stillschweigen darüber zu bewahren.
h. Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig Negativkritik, Geschäfts- und Rufschädigende Äußerungen in jeglicher Hinsicht, auch im Einbezug von Dritten zu unterlassen.
13. Vertragsstrafe
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass bei Nichteinhaltung der Punkte a bis h aus Punkt 11 eine sofortige Vertragsstrafe von 50.000 EUR Netto fällig werden.
14. Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG und §3 TDDSG möchten wir darauf hinweisen, dass die Daten des Kunden/Käufers in maschinenlesbarer Form gespeichert und ausschließlich im Rahmen des bezeichneten Zweckes den mit dessen Erfüllung betrauten Mitarbeitern und ggf. dem Anbieter zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe der Kunden-/Käuferdaten an andere Unternehmen oder Werbetreibende ist ausgeschlossen!
Die Gewährleistung des Datenschutzes – der Schutz der Persönlichkeitsrechte – ist dem Verkäufer ein wichtiges Anliegen. Der Kunde/Käufer kann sicher sein, dass der Verkäufer mit den Daten verantwortungsbewusst umgehen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um ein hohes Schutzniveau für die gespeicherten Daten zu gewährleisten.
15. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen vereinbarten Bedingungen nicht berührt. Soweit erforderlich, verpflichten sich der Verkäufer und Kunde/Käufer in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine derartige wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem beidseits angestrebten Geschäftszweck und der Abwicklung der Vertragsbeziehungen am besten dient bzw. diese am ehesten nahekommt.
Wir überzeugen mit ausnahmsloser Kundenzufriedenheit und begleiten unsere Kunden auf den Weg zum Erfolg!
*alle Preisangaben vestehen sich als Nettopreise